Börse & Wertpapiere - Aktionärsrechte
Aktionärsrechte
Insbesondere im Bereich der Aktiengesellschaften gibt es unterschiedliche Interessen innerhalb der Gesellschaft. Private (Klein)Aktionäre haben andere Interessen als institutionelle Anleger. Bei den institutionellen Anlegern unterscheiden sich die Interessen zwischen langfristigen Anlegern bzw. kurzfristigen Anlegern.
Die in der Bundesrepublik Deutschland aufgekommene Aktienkultur hat insbesondere im „Dot-Com“ Rausch erheblich gelitten. In der Zeit als Unternehmen des Neuen Marktes oft höher bewertet waren als manch alter DAX-Konzern, zerplatzten Träume und auch Lügen wie Seifenblasen. Die einstigen Stars des Neuen Marktes wie Comraod AG, Infomatec AG und EM-TV AG sind verschwunden, Anlegergelder sind vernichtet und Vertrauen ist verloren.
Wer trotzdem noch Aktionär ist hat turbulente Zeiten hinter sich und eventuell auch weiterhin turbulente Zeiten vor sich.
Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen, die sich ein Aktionär im Verhältnis zur Gesellschaft, deren Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) stellen kann; u.a. bei
- der Durchsetzung von Auskunftsrechten,
- der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen oder
- bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber den Organen der Gesellschaft wegen Pflichtverletzung,
- bei Problemen des De-Listing.
Sie sind der Meinung, dass eine Ad-Hoc-Pflicht durch die Gesellschaft verletzt wurde? Ist ein Squeeze-Out-Beschluss wirksam? Ist die angebotene Abfindung zu niedrig? Hat ein Vorstand oder ein Aufsichtsrat seine Pflichten verletzt, um eigene Interessen wahrzunehmen?
Wir helfen weiter.




