Bankenhaftung
Zertifikate, Aktien und Investmentfonds
Wir vertreten Anleger die von Banken, freien Anlageberatern oder „unabhängigen“ Finanzdienstleistern fehlerhaft beraten wurden. Hier gilt es insbesondere die Fragestellung, ob die Berater den Anleger und seine Interessen richtig ermittelt haben und dann das für den Anleger passende Produkt ausgewählt haben nachzuvollziehen. Oftmals stimmen diese Ermittlungen nicht, denn die Berater hatten eher das eigene Provisionsinteresse im Auge. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, mussten z.B. Banken die Anlageberatung betreiben über Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren die Sie von der Anlagegesellschaft erhalten aufklären. Depotbanken mussten über Rückvergütungen aufklären, die sie an Finanzdienstleister zahlen, die Kunden an die Depotbank vermitteln. Dies unterblieb und unterbleibt noch heute, so dass der Anleger die Entscheidung, ob das Anlageprodukt gut für ihn oder gut für den Berater ist, nicht ermitteln kann.
Vermögensverwaltung
Die Vermögensverwaltung ist von besonderem Vertrauen geprägt. Insbesondere wohlhabende Menschen lassen ihr Vermögen von einem Dritten –einer Bank oder einem freien Vermögensverwalter- verwalten. Oftmals wird dieses Vertrauen jedoch missbraucht. Dabei klären Vermögensverwalter oft nicht darüber auf, dass sie von Dritten Vergütungen dafür erhalten, dass sie deren Dienste in Anspruch nehmen oder deren Produkte kaufen. Weiterhin wird ebenso oft reger Handel mit Anlageprodukten getrieben, ohne einen erkennbaren Hintergrund. Dieser erschließt sich erst dann, wenn der Anleger erfährt, dass der Vermögensverwalter für jedes einzelne Geschäft von einem Dritten provisioniert wird. Diese Provisionen müssen jedoch erst von Ihrem Kapital verdient werden.




