Meschkat & Nauert Rechtsanwälte

Kapitalanlagehaftung für Anleger

Im Bereich des Kapitalanlagerechts vertreten wir laufend und bundesweit geschädigte Ka­pi­tal­an­le­ger.

Insbesondere Kapitalanleger die sich an geschlossenen Publikumsfonds, insbesondere in den Formen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der GmbH & Co. KG be­tei­lig­t haben; u.a. an

  • geschlossenen Immobilienfonds,
  • ge­schlos­se­nen Medienfonds,
  • geschlossen Schiffsfonds,
  • geschlossenen Windkraftfonds,
  • ge­schlos­se­nen Privat-Equity-Fonds.


Zudem vertreten wir Kapitalanleger die Anlageformen atypischer stiller Beteiligungen zu Steu­er­spar- bzw. Altervorsorgezwecken gezeichnet haben und hierbei fehlerhaft beraten bzw. informiert wurden.

Wir beraten Anleger die Ihr Geld aufgrund Empfehlung von Anlageberatern in Aktien, Aktienfonds oder Zertifikate angelegt haben.

Ebenso beraten und vertreten wir Anleger die Ihr Geld durch einen freien Vermögensberater oder Vermögensverwalter verloren haben oder kurz davor stehen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch oder bleiben im Hintergrund und schauen Ihrem Berater oder Vermögensverwalter auf die Finger.

Hierbei sind wir bundesweit tätig und betreuen unsere zumeist vermögenden Mandanten so­wohl bei der außergerichtlichen Beratung, der außergerichtlichen Geltendmachung von Rück­ab­wick­lungs- bzw. Schadenersatzansprüchen und der Durchführung von gerichtlichen Ver­fah­ren zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Kreditinstitute bzw. Gel­tend­ma­chung von Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüchen.

Formulare

Mandantenbogen (KapR).pdf
Adobe Acrobat Dokument [42.9 KB]
Vollmacht (aktiv).pdf
Adobe Acrobat Dokument [21.2 KB]