Kapitalanlagehaftung für Anleger
Im Bereich des Kapitalanlagerechts vertreten wir laufend und bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Insbesondere Kapitalanleger die sich an geschlossenen Publikumsfonds, insbesondere in den Formen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der GmbH & Co. KG beteiligt haben; u.a. an
- geschlossenen Immobilienfonds,
- geschlossenen Medienfonds,
- geschlossen Schiffsfonds,
- geschlossenen Windkraftfonds,
- geschlossenen Privat-Equity-Fonds.
Zudem vertreten wir Kapitalanleger die Anlageformen atypischer stiller Beteiligungen zu Steuerspar- bzw. Altervorsorgezwecken gezeichnet haben und hierbei fehlerhaft beraten bzw. informiert wurden.
Wir beraten Anleger die Ihr Geld aufgrund Empfehlung von Anlageberatern in Aktien, Aktienfonds oder Zertifikate angelegt haben.
Ebenso beraten und vertreten wir Anleger die Ihr Geld durch einen freien Vermögensberater oder Vermögensverwalter verloren haben oder kurz davor stehen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch oder bleiben im Hintergrund und schauen Ihrem Berater oder Vermögensverwalter auf die Finger.
Hierbei sind wir bundesweit tätig und betreuen unsere zumeist vermögenden Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen Beratung, der außergerichtlichen Geltendmachung von Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüchen und der Durchführung von gerichtlichen Verfahren zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Kreditinstitute bzw. Geltendmachung von Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüchen.




