Vermittler- und Maklerhaftung
Geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen
Wir vertreten Anleger die in geschlossene Publikumsfonds Fonds (z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Windkraftfonds, Lebensversicherungsfonds oder Private-Equity-Fonds investiert haben.
Dabei setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und Vermittler oder Berater durch, oder wehren Ansprüche von Kreditinstituten aus Eigenkapital- oder Fremdkapitalkrediten des Anlegers oder des Fonds ebenso ab, wie die Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter die insolvente Fondsgesellschaften übernehmen und Ausschüttungen zurückverlangen.
Wir helfen Anlegern von krisengeschüttelten Fonds bei Entscheidungen im Vorfeld von Gesellschafterversammlungen rund um die Sanierung der Gesellschaften.
Vermittler- und Maklerhaftung
Gerade im Bereich der Altersvorsorge mit Rentenversicherungen, Kapital- und fondsgebundenen Lebensversicherungen entstehen oft hohe Lücken in der Abdeckung. Sowohl Vermittler, als auch Makler klären den Kunden oft nicht ausreichend über die entstehenden Kosten auf. Bedenkt man, dass diese Lücken erst dann offensichtlichlich werden, wenn Sie keine Möglichkeit mehr haben diese zu schließen, dann sollten Sie diese Produkte genauestens überprüfen lassen. Oftmals entpuppt sich die als sicher dargestellte fondsgebundene Lebensversicherung, als nichts anderes als ein spekulatives Geschäft, dass Ihre Altersvorsorge eher gefährdet als ein sicherer Hafen zu sein.
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht wollen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir klären Sie über die Möglichkeiten der Rückabwicklung auf oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.




